Dielenboden Eiche - Tiefe Kratzer
Schäden am Parkett in Miet- oder Eigentumswohnungen kommen häufig vor. Bei jahrelanger Nutzung des Parkettbodens kann dazu führen, dass eine Sanierung notwendig wird. Aber wie unterscheidet man kleinere Mängel, Gebrauchsspuren und echte Defekte voneinander? Und wer kommt für den Schaden auf, wenn sie in einer Mietwohnung entstehen?
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Auf Parkettböden entsteht ein Schaden schneller, als einem lieb ist. Mal ist es ein Glas, das verschüttet wurde, mal ist es ein Möbelstück, das nicht richtig angehoben wurde und einen großen Kratzer verursacht hat. Auch Verfärbungen, die durch zu viel oder zu wenig Sonneneinstrahlung verursacht werden, können ein Problem für das Parkett darstellen. Diese lassen sich mit einem zusätzlichen Schleifgang beheben.
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie einen Kratzer oder eine andere Beschädigung feststellen? In der Regel hängt die Antwort auf diese Frage von der Schwere des jeweiligen Bereichs ab. Kleinere Kratzer sind meist nicht zu bemerken und lassen sich beim regelmäßigen Schleifen des Parketts ohnehin beheben. Anders verhält es sich jedoch bei größeren Gebrauchsspuren, Verfärbungen oder Abrieb – diese sind nicht immer leicht einzuschätzen. Solange die Funktionalität nicht beeinträchtigt wird, besteht kein Zeitdruck.
Bei Kratzern und kleineren Schäden ist es jedoch auch wichtig, dass man ohne die erforderliche Erfahrung nicht selbst aktiv wird. Manchmal kann sich der ein oder andere Schaden durch unüberlegte und kreative Maßnahmen zusätzlich verstärken, wodurch er für Sie zu einem größeren Problem wird. Mieter müssen an dieser Stelle meist selbst für direkt herbeigeführte Schäden aufkommen oder diese ersetzen.
Eiche Fischgrätparkett
Böden, Bad oder Einbaumöbel – alles, was du hier beschädigst oder zerstörst, wird für dich als Mieter als Mietsachschaden betrachtet. Doch wie steht es um die zerkratzte Fensterscheibe? Wie sieht es mit dem Parkett aus? Wie verhält es sich mit einem Wasserschaden? Dieser Artikel zum Thema Mietsachschäden und Privathaftpflicht liefert dir die Antworten darauf.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am Parkett in einer Mietwohnung auf, die durch unachtsame Handlungen verursacht wurden und die normale Abnutzung übersteigen. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch herabfallende schwere Gegenstände, Kratzer vom Möbelrücken oder Wasserschäden. Oberflächliche Kratzer oder Verfärbungen durch Sonneneinstrahlung, die normalen Verschleißerscheinungen entsprechen, sind jedoch normalerweise nicht abgedeckt. Diese gelten als Folge der normalen Nutzung und liegen in der Verantwortung des Vermieters.
Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und auch Katzen sind durch die Privathaftpflicht versichert, wenn Schäden entstehen. Im Prinzip ist es Vermietern nicht erlaubt, das Halten von Kleintieren zu verbieten. Allerdings kann jeder, der einen Hund oder eine Katze besitzt, die im Mietvertrag verankerte Regelung nachlesen. Bei Hunden ist es jedoch notwendig, vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Hundehalter sollten zur Sicherheit über eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflicht nachdenken.
Ein Typisches Schadensbild eines Wasserschadens auf einer Trittstufe.
Die Trittstufen aus Eiche wurden entsprechend behandelt und geölt.
Die genannten Fälle sind grundsätzlich in jeder Privathaftpflichtversicherung enthalten. Es sind allerdings immer Ausnahmen möglich, etwa wenn nachweislich mit voller Absicht eine Beschädigung herbeigeführt wurde. Selbst bei exzessiven Abnutzungen, die das gewohnte Maß überschreiten, haben Versicherungen die Möglichkeit, eigene Kriterien zur Bewertung anzuwenden. In der Regel werden die Kosten jedoch übernommen, was bedeutet, dass kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Falls nötig, holen Sie sich vorab am besten noch einmal Informationen von Ihrem Versicherungspartner.
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